Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Plattform Werkverbund Tirol, betrieben von Philipp Peter Rubisoier, Sandbichl 2, 6092 Birgitz, UID ATU83487059 (im Folgenden „Betreiber“).
1) Geltungsbereich und Nutzerkreis
- Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform durch Auftraggeber und Handwerksbetriebe (gemeinsam „Nutzer“).
- Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er die Plattform für sein Unternehmen nutzt. Der Betreiber kann Nachweise verlangen (z. B. UID-Nummer, Firmenbuch- oder GISA-Auszug) und Registrierungen von Verbrauchern ablehnen oder löschen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten gegenüber dem Betreiber nicht, auch wenn der Betreiber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2) Leistungen und Rolle des Betreibers
- Der Betreiber stellt eine Online-Plattform bereit. Auftraggeber (z. B. Planungs- und Architekturbüros, Hausverwaltungen, Bauträger, Hotels, Gewerbebetriebe) veröffentlichen dort Ausschreibungen. Handwerksbetriebe sehen passende Ausschreibungen, schalten sie frei, stellen Rückfragen und geben Angebote ab.
- Der Betreiber vermittelt nur den Kontakt. Verträge über die ausgeschriebenen Leistungen kommen ausschließlich und direkt zwischen Auftraggeber und Handwerksbetrieb zustande. Der Betreiber wird nicht Vertragspartei, übernimmt keine Aufträge im eigenen Namen, wird nicht als Makler oder Vertreter einer Partei tätig und berät die Nutzer nicht. Er haftet nicht für Abschluss, Erfüllung, Qualität oder Bezahlung dieser Verträge.
- Die Prüfung der Firmen vor der Freischaltung (Punkt 3) ist keine Zusicherung über Bonität, Qualität, Leistungsfähigkeit oder Befugnisse eines Nutzers. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Ausschreibungen, Angeboten oder Aufträgen.
3) Registrierung, Prüfung und Vertragsabschluss
- Für die Nutzung sind ein Konto und die Anlage einer Firma erforderlich. Die Angaben müssen wahr und vollständig sein und aktuell gehalten werden.
- Der Betreiber prüft jede Firma vor der Freischaltung, z. B. anhand von Firmenbuch, GISA oder UID-Nummer. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung. Der Nutzungsvertrag kommt mit der Freischaltung der Firma zustande.
- Handwerksbetriebe dürfen nur Leistungen anbieten, für die sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung besitzen.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Nutzer ist für Handlungen verantwortlich, die über die Konten seiner Firma vorgenommen werden, und meldet einen Missbrauch unverzüglich an [kontakt@werkverbund.at].
4) Pflichten der Nutzer
Auftraggeber
- Ausschreibungen werden nur mit ernsthafter Vergabeabsicht veröffentlicht. Reine Preisanfragen ohne Vergabeabsicht sind unzulässig.
- Leistungsbeschreibung, geschätzter Auftragswert, Angebotsfrist und Ausführungszeitraum sind nach bestem Wissen anzugeben. Der geschätzte Auftragswert bestimmt das Entgelt der Betriebe; er darf nicht bewusst zu niedrig oder zu hoch angegeben werden.
- Auftraggeber sind für Betriebe, die eine Ausschreibung freigeschaltet haben, während der Angebotsfrist über die Plattform erreichbar.
- Wird eine Ausschreibung nicht mehr vergeben, schließt oder storniert der Auftraggeber sie umgehend.
Handwerksbetriebe
- Angebote müssen ernst gemeint und auf die Ausschreibung bezogen sein.
- Im Profil dürfen nur Gewerke angegeben werden, für die eine Gewerbeberechtigung besteht.
Alle Nutzer
- Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, falsche Angaben, Werbung ohne Bezug zu einer Ausschreibung, das Versenden unerwünschter Nachrichten und jede Nutzung, die den Betrieb der Plattform stört (z. B. automatisiertes Auslesen).
5) Vertraulichkeit von Ausschreibungen
- Inhalte einer freigeschalteten Ausschreibung (Beschreibung, Pläne, Fotos, Angaben zum Auftraggeber) dürfen nur zur Prüfung der Ausschreibung und zur Erstellung eines Angebots verwendet werden.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nur an Mitarbeiter, Subunternehmer oder Lieferanten zulässig, soweit diese für das Angebot benötigt werden und ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Eine Weitergabe an andere Handwerksbetriebe, damit diese ohne eigene Freischaltung anbieten können, ist unzulässig.
- Kontaktdaten anderer Nutzer dürfen nur für die jeweilige Ausschreibung und den daraus entstehenden Auftrag verwendet werden, nicht für Werbung.
- Ein Verstoß berechtigt den Betreiber zur Sperrung nach Punkt 12. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
6) Inhalte und Nutzungsrechte
- Für hochgeladene Inhalte (Texte, Pläne, Fotos, Firmenangaben) ist allein der Nutzer verantwortlich. Er versichert, dass er die nötigen Rechte daran besitzt und die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
- Der Nutzer räumt dem Betreiber ein einfaches, unentgeltliches Recht ein, diese Inhalte für die Dauer des Nutzungsvertrags zu speichern, technisch aufzubereiten (z. B. Verkleinern von Bildern, Entfernen von Standort- und Kameradaten) und den jeweils berechtigten Nutzern anzuzeigen: Ausschreibungen den freischaltenden Betrieben, Angebote und Nachrichten der jeweils anderen Partei, Firmenprofile und Firmenfotos anderen freigeschalteten Firmen.
- Wird der Betreiber wegen Inhalten eines Nutzers von Dritten in Anspruch genommen, hält der Nutzer den Betreiber schad- und klaglos, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
- Die Plattform ist kein Archiv. Nutzer bewahren Kopien wichtiger Unterlagen selbst auf.
7) Entgelt für die Freischaltung von Ausschreibungen
- Für Auftraggeber ist die Nutzung kostenlos. Die Registrierung ist auch für Handwerksbetriebe kostenlos.
- Handwerksbetriebe sehen offene Ausschreibungen zunächst als Vorschau (Gewerk, Bezirk, Spanne des geschätzten Auftragswerts, Angebotsfrist, Ausführungszeitraum, Art des Auftraggebers). Um Beschreibung, Unterlagen und Auftraggeber zu sehen und ein Angebot abzugeben, schaltet der Betrieb die Ausschreibung frei.
- Freischalten können nur Betriebe, die das ausgeschriebene Gewerk in ihrem Profil angegeben haben, und je Ausschreibung höchstens 3 Betriebe (bei einem geschätzten Auftragswert über 40.000 € höchstens 4, über 100.000 € höchstens 5). Der Auftraggeber kann die Zahl auf bis zu 5 erhöhen. Die Zahl der freien Plätze wird vor der Freischaltung angezeigt.
- Für jede Freischaltung schuldet der Handwerksbetrieb ein einmaliges Entgelt für den Zugang zur Ausschreibung. Es ist unabhängig davon geschuldet, ob er ein Angebot abgibt, ob der Auftraggeber den Auftrag vergibt oder wer den Zuschlag erhält. Es ist keine Erfolgsprovision. Die Höhe richtet sich nach dem vom Auftraggeber angegebenen geschätzten Auftragswert:bis 5.000 €: 30 €5.000 – 10.000 €: 50 €10.000 – 20.000 €: 80 €20.000 – 40.000 €: 130 €40.000 – 100.000 €: 200 €über 100.000 €: 300 €
- Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Maßgeblich ist der Preis, der unmittelbar vor der Freischaltung angezeigt und vom Betrieb mit der Freischaltung bestätigt wird. Der Betreiber kann Freischaltungen befristet kostenlos oder ermäßigt anbieten (z. B. Startphase, Gründerrabatt); der jeweils gültige Betrag wird ebenfalls vor der Freischaltung angezeigt.
- Einladungen: Auftraggeber können registrierte Handwerksbetriebe zu einer Ausschreibung einladen. Eingeladene Betriebe erhalten einen zusätzlichen Platz, auch wenn die Höchstzahl erreicht ist, und unabhängig vom Gewerk im Profil. Für die Freischaltung gilt das reguläre Entgelt. Für Betriebe, die noch nicht registriert sind, kann der Auftraggeber höchstens zwei Einladungslinks je Ausschreibung erstellen und selbst weitergeben. Ein Betrieb, der sich über einen solchen Link neu registriert und noch keine Ausschreibung freigeschaltet hat, schaltet diese Ausschreibung kostenlos frei. Jeder Link ist nur einmal verwendbar.
- Für den Zuschlag und für den Vertrag zwischen Auftraggeber und Betrieb fallen keine weiteren Gebühren an.
8) Rechnung, Zahlung und Verzug
- Der Betreiber stellt die Entgelte für alle Freischaltungen eines Kalendermonats mit einer Sammelrechnung zu Beginn des Folgemonats in Rechnung. Der Nutzer stimmt zu, dass Rechnungen elektronisch (per E-Mail oder zum Abruf auf der Plattform) übermittelt werden.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, per Überweisung oder, wenn der Nutzer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, per Lastschrift. Der Einzug wird spätestens zwei Tage vorher angekündigt.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer (§ 456 UGB) und die Pauschale für Betreibungskosten (§ 458 UGB). Kosten einer vom Nutzer verschuldeten Rücklastschrift trägt der Nutzer.
- Ist eine Rechnung trotz Mahnung mehr als 14 Tage überfällig, kann der Betreiber weitere Freischaltungen bis zur Zahlung sperren. Bereits freigeschaltete Ausschreibungen bleiben zugänglich.
- Der Nutzer kann nur mit Forderungen aufrechnen, die der Betreiber anerkannt hat oder die gerichtlich festgestellt sind.
9) Gutschriften
- Das Entgelt für eine Freischaltung wird gutgeschrieben, wenna) der Auftraggeber die Ausschreibung zurückzieht, bevor die Angebotsfrist endet (die Gutschrift erfolgt in diesem Fall automatisch, ohne Meldung),b) wesentliche Angaben (geschätzter Auftragswert, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang) nachweislich falsch sind, oderc) der Auftraggeber binnen 10 Werktagen nach der Freischaltung nicht auf Rückfragen über die Plattform reagiert.
- Der Betrieb meldet den Grund innerhalb von 30 Tagen nach der Freischaltung an [kontakt@werkverbund.at]. Der Betreiber entscheidet innerhalb von 14 Tagen und begründet eine Ablehnung. Gutgeschriebene Beträge werden mit der nächsten Rechnung verrechnet oder, wenn keine mehr folgt, zurückbezahlt.
- Kein Grund für eine Gutschrift ist es, wenn der Betrieb kein Angebot abgibt, keinen Zuschlag erhält oder der Auftraggeber sich nach Prüfung der Angebote gegen eine Vergabe entscheidet.
- Gesetzliche Ansprüche des Betriebs bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers bleiben unberührt.
10) Reihenfolge und Darstellung (Ranking)
Offene Ausschreibungen werden Handwerksbetrieben nach Veröffentlichungsdatum (neueste zuerst) angezeigt und können nach Gewerk und Bezirk gefiltert werden. Angebote werden dem Auftraggeber nach Angebotssumme (niedrigste zuerst) angezeigt. Es gibt keine bezahlte Bevorzugung einzelner Nutzer. Über neue Ausschreibungen werden Handwerksbetriebe benachrichtigt, die das passende Gewerk in ihrem Profil angegeben haben. Die Plätze für Freischaltungen werden in der Reihenfolge der Freischaltung vergeben.
11) Inhaltsmoderation, Meldungen und Beschwerden
- Unzulässige Inhalte sind rechtswidrige Inhalte, Inhalte, die Rechte Dritter verletzen (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte), falsche oder irreführende Angaben, Ausschreibungen ohne Vergabeabsicht sowie Inhalte ohne Bezug zum Zweck der Plattform.
- Moderation: Der Betreiber prüft Firmen vor der Freischaltung und prüft gemeldete Inhalte persönlich. Automatisierte Entscheidungen über die Entfernung von Inhalten oder Sperren werden nicht getroffen. Mögliche Maßnahmen sind das Ausblenden oder Entfernen einzelner Inhalte, das Schließen einer Ausschreibung, die Einschränkung von Funktionen sowie die vorübergehende oder dauerhafte Sperre einer Firma.
- Meldungen: Wer einen Inhalt für rechtswidrig oder unzulässig hält, meldet ihn an [kontakt@werkverbund.at] mit dem Link oder einer genauen Beschreibung des Inhalts, einer Begründung, Name und E-Mail-Adresse sowie der Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. Der Betreiber bestätigt den Eingang, entscheidet zeitnah und teilt das Ergebnis mit.
- Begründung und Beschwerde: Wird ein Inhalt eines Nutzers entfernt oder ein Konto eingeschränkt, erhält der Nutzer eine Begründung mit dem Sachverhalt und der Rechtsgrundlage bzw. der verletzten Bestimmung dieser AGB. Der Nutzer kann innerhalb von 6 Monaten per E-Mail an [kontakt@werkverbund.at] Beschwerde einlegen; der Betreiber prüft die Entscheidung erneut und teilt das Ergebnis mit.
- Kontaktstelle für Nutzer und Behörden ist [kontakt@werkverbund.at]. Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch oder Englisch.
12) Sperrung und Kündigung
- Nutzer können den Nutzungsvertrag jederzeit per E-Mail an [kontakt@werkverbund.at] kündigen. Bereits entstandene Entgelte bleiben geschuldet. Offene Ausschreibungen des Nutzers werden mit der Kündigung geschlossen.
- Der Betreiber kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen.
- Aus wichtigem Grund kann der Betreiber ein Konto sofort einschränken, sperren oder den Vertrag fristlos beenden, insbesondere bei falschen Angaben, wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese AGB (z. B. gegen Punkt 5), Wegfall der Gewerbeberechtigung, Zahlungsverzug nach Punkt 8 oder wenn der Nutzer Verbraucher ist. Der Nutzer erhält eine Begründung nach Punkt 11.
13) Verfügbarkeit und Haftung
- Der Betreiber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet diese aber nicht. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
- Der Betreiber haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für Personenschäden.
- Für Inhalte und Angaben der Nutzer, für Verträge zwischen Nutzern und für deren Erfüllung haftet der Betreiber nicht.
14) Datenschutz
Wie der Betreiber personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Daten, die ein Nutzer über die Plattform von einem anderen Nutzer erhält (z. B. Kontaktdaten, Ausschreibungsunterlagen), verarbeitet er als eigener Verantwortlicher und nur im Rahmen von Punkt 5.
15) Änderungen dieser AGB und der Entgelte
- Der Betreiber kann diese AGB aus sachlichen Gründen ändern, etwa bei neuen Funktionen, geänderter Rechtslage oder geänderten Entgelten. Änderungen werden den Nutzern mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt, mit Hinweis auf die geänderten Punkte.
- Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten und nutzt er die Plattform danach weiter, gelten die Änderungen als angenommen. Darauf wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen.
- Geänderte Entgelte gelten nur für Freischaltungen nach dem Inkrafttreten. Der jeweils gültige Preis wird vor jeder Freischaltung angezeigt.
16) Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.
- Erklärungen können per E-Mail abgegeben werden. Erklärungen des Betreibers an die zuletzt im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen.
- Der Betreiber kann den Nutzungsvertrag auf ein Unternehmen übertragen, das die Plattform fortführt (z. B. eine von ihm gegründete Gesellschaft). Die Nutzer werden vorher informiert und können den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 3. November 2026